Auch in Zeiten der Ausspähangriffe durch die National Security Agency (NSA) und andere Geheimdienste hält der Bundesfinanzhof (BFH) an der Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen fest.
Anlass für diese Bestätigung der gängigen Praxis war die Klage einer Steuerzahlerin gegen die Pflicht zur elektronischen Abgabe mit Verweis auf die sogenannte NSA-Affäre. Die Klägerin verwies auf die mangelhafte Datensicherheit im Internet und beklagte, dass das Steuergeheimnis durch die erzwungene Übertragung auf elektronischem Weg nicht mehr gewährleistet werden könne, während der Transportweg von Briefen durch das Postgeheimnis geschützt sei. Das Umgehen der Verschlüsselung sei für einen Fachmann kein unlösbares Problem, so dass sich unbefugte Dritte Zugriff auf die sensiblen Steuerdaten verschaffen könnten. Das Steuergeheimnis gelte aber auch gegenüber Fachmännern der IT-Branche.
Der BFH ist den Argumenten der Klägerin aber nicht gefolgt. Stattdessen hat er auf seine eigene langjährige Rechtsprechung verwiesen, nach der die Verpflichtung zur elektronischen Abgabe von Voranmeldungen im Einklang mit geltendem Recht steht. Eine Verletzung des Steuergeheimnisses war für das oberste deutsche Finanzgericht nicht erkennbar.