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Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge: Antrag auf Günstigerprüfung kann nicht unbegrenzt gestellt werden
Wie der Name schon sagt, wird durch die Abgeltungsteuer von 25 % erreicht, dass die Einkommensteuer auf Kapitalerträge abgegolten ist, so dass der Anleger sie regelmäßig nicht mehr in seiner...