weiterlesen
Gutschrift ohne elektronische Signatur kann in Papierform berichtigt werden und ermöglicht „rückwirkend“ einen Vorsteuerabzug
Eine Gutschrift ohne elektronische Signatur kann in Papierform berichtigt werden und ermöglicht „rückwirkend“ einen Vorsteuerabzug. So entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg mit nicht rechtskräftigem Urteil. Der Leistungsempfänger, die Klägerin, konnte eine...