Kapitalmarktunion: Neue Steuerleitlinien sollen grenzübergreifendes Anlegen erleichtern

Wie die Europäische Kommission im Aktionsplan zur Kapitalmarktunion dargelegt hat, möchte sie die Mitgliedstaaten dazu bewegen, Systeme der Quellensteuererleichterung sowie bessere Erstattungsverfahren einzuführen. Der am 11.12.2017 vorgelegte Kodex orientiert sich an den neun bewährten Verfahren, die die Kommission zusammen mit der Expertengruppe für die Beseitigung der Hindernisse für den freien Kapitalverkehr in Bezug auf Quellensteuerverfahren ermittelt hat.

Eine Quellensteuer ist eine Steuer, die, wenn die Einkünfte über eine Grenze transferiert werden, nicht vom Empfänger der Einkünfte, sondern an der Quelle gezahlt wird. In besonderen steuerlichen Vereinbarungen zwischen Mitgliedstaaten ist jedoch häufig eine Verringerung der Steuerlast vorgesehen, um Investitionen zu fördern. Zu Komplikationen kann es daher kommen, wenn eine Quellensteuer auf Einkünfte erhoben wird, die nach einer solchen Vereinbarung für einen ermäßigten Steuersatz in Betracht kommen. Wenn der Steuerzahler dann die Erstattung der zu viel gezahlten Steuern beantragt, sieht er sich häufig mit einem langsamen und schwerfälligen Erstattungsverfahren konfrontiert. Die den Anlegern in der EU entstehenden Befolgungskosten und nicht in Anspruch genommenen Steuererleichterungen (einige kleinere Investoren beantragen mögliche Steuererstattungen gar nicht erst) werden auf insgesamt 8,4 Mrd. Euro pro Jahr geschätzt.