Von einem Share Deal ist die Rede, wenn nicht ein Grundstück selbst, sondern eine Beteiligung an einer grundstückhaltenden Gesellschaft auf einen oder mehrere Gesellschafter übergehen. Bleibt die Beteiligung unter 95 Prozent und wird diese Beteiligungsgrenze für mindestens fünf Jahre nicht überschritten, fällt nach aktueller Gesetzeslage keine Grunderwerbsteuer an. Erst bei einem Übergang von 95 Prozent und mehr wird ein Grundstückserwerb fingiert und es fällt Grunderwerbsteuer in Höhe des gesamten Grundstückswerts an.
2016 hat die Finanzministerkonferenz eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, die gesetzliche Änderungsvorschläge erarbeiten sollte. Ziel war es, Steuervermeidungsmodelle durch Share Deals unattraktiv zu machen. Die Finanzministerkonferenz hat nun den Bundesminister für Finanzen gebeten, die Änderungen in ein Gesetzgebungsverfahren zu bringen.