Sie haben bestimmt auch schon einmal vergeblich versucht, diesen oder jenen Aufwand als Werbungskosten geltend zu machen – vor allem dann, wenn diese Aufwände nicht eindeutig und ausschließlich berufliche Gründe hatten. Ähnlich erging es jetzt einem Profifußballer, der mit dem Versuch gescheitert ist, die Kosten für sein „Fußballpaket“ im Pay-TV steuerlich geltend zu machen.
Steuerrechtlich können alle Aufwendungen eines Angestellten Werbungskosten sein, sofern diese beruflich veranlasst sind. Der Fußballspieler, der in einem Verein der 2. Bundesliga angestellt war, hatte damit argumentiert, durch das Verfolgen der Spiele seine fußballerischen Fähigkeiten zu schulen und sich taktisch auf seine Gegenspieler vorzubereiten.
Für das Finanzgericht Münster reichten diese Argumente aber für eine Anerkennung als Fort- und Weiterbildungskosten nicht aus. Die Kosten stellen nach Ansicht des Gerichts gemischte Aufwendungen dar – sie sind also teils privat und teils beruflich veranlasst. Wenn das „Fußballpaket“ also in erheblichem Umfang beruflich genutzt wurde, muss ein geeigneter Aufteilungsmaßstab her. Im entschiedenen Fall war eine Trennung aber nicht möglich, da der Fußballprofi genau diese Aufteilung nicht vornehmen und nachweisen konnte.
Hinweis: Auch wenn der Fußballspieler keinen Erfolg hatte, zeigt der Fall dennoch, dass sich der Versuch lohnen kann, gemischte Aufwendungen steuerlich geltend zu machen. Denn hätte der Bundesligaprofi nachweisen können, wie und wann er sein „Fußballpaket“ tatsächlich beruflich genutzt hat, wäre die Entscheidung vermutlich anders ausgefallen. In einem ähnlich gelagerten Fall hat das Finanzgericht Düsseldorf die Kosten für ein solches Pay-TV-Paket zumindest anteilig anerkannt. Unsere Empfehlung: Sollten Sie gemischte Aufwendungen haben, dann lassen Sie sich vorab über einen geeigneten Nutzungsnachweis von uns beraten.