Ihr Wechsel zu uns: schnell, unkompliziert und völlig risikolos!
Sie können frei entscheiden, wann und zu wem Sie wechseln möchten. Ihr Vorberater hat kein Rückbehaltungsrecht an Unterlagen und Datenbeständen, die Sie betreffen. Aber er hat natürlich einen Vergütungsanspruch bei bereits begonnenen Leistungen, so dass wir Ihnen aus Kostengründen empfehlen, diese bei ihm bis zur Fertigstellung erbringen zu lassen.
Danach und in allen anderen Fällen ist ein Beraterwechsel einfach und kurzfristig möglich. Sie müssen uns nicht Ihre gesamte Steuerhistorie von Beginn an neu erklären. Wir sind in der Lage, uns Ihr Firmenwissen anhand Ihrer Vertragsordner innerhalb kürzester Zeit anzueignen.
Sollte Ihr Vorberater eine andere Software genutzt haben – wir arbeiten mit der jeweils aktuellsten Version der Datev eG – setzen sich unsere IT-Profis gern mit dem entsprechenden Softwarehersteller in Verbindung, um Schnittstellen zum Einlesen der Daten zu erfragen. Dieser Service ist für Sie selbstverständlich kostenfrei!
Falls es Ihnen wider Erwarten doch nicht bei uns gefallen sollte, können Sie jederzeit – ohne Kündigungsfrist – problemlos den Auftrag beenden. Wir rechnen nur die bis zu dem Zeitpunkt erbrachten Leistungen ab.