Für den Einkauf von Waren und Dienstleistungen durch NATO-Streitkräfte in Deutschland gilt eine besondere Steuerbefreiung. Dies ergibt sich aus dem Zusatzabkommen zum sogenannten NATO-Truppenstatut. Danach können die in Deutschland stationierten Streitkräfte für den dienstlichen Bedarf umsatzsteuerfrei einkaufen.
Die amerikanischen und britischen Truppen verwenden beim Einkauf bereits eine Visa-Kreditkarte, um das Beschaffungsverfahren zu vereinfachen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) weist nun darauf hin, dass auch die belgischen Streitkräfte diese Vereinfachung einführen.
Laut dem NATO-Truppenstatut wird die Umsatzsteuerbefreiung dann gewährt, wenn die Truppen ihre Visa-Kreditkarte bis zu einem Wert von 10.000 € als Zahlungsmittel einsetzen. Die an die Belgier ausgegebenen Kreditkarten beginnen mit der Nr. 4857. Diese Regelung gilt für alle Umsätze, die nach dem 31.08.2015 ausgeführt worden sind.
Hinweis: Auch bei Einsatz der Visa-Karte ist der Beschaffungsauftrag der amtlichen Beschaffungsstelle weiterhin erforderlich. Er muss daher neben einem ordnungsgemäß ausgefüllten Abwicklungsschein vorliegen. Zuständig für die Beschaffung ist bei den belgischen Streitkräften der Belgische Verbindungsdienst in der Bundesrepublik Deutschland.