Die steuerliche Behandlung von sogenannten Trivialprogrammen hinsichtlich ihrer Abschreibung war lange umstritten – bis man sich schließlich auf eine Vereinfachungsregel geeinigt hatte und auch für Trivialprogramme die GWG-Regeln galten. Trivialprogramme sind übrigens Computerprogramme, die eher günstig sind und von jedermann frei am Markt erworben werden können – oder umgekehrt: Diese Programme werden nicht extra für den Käufer entwickelt und hergestellt.
Die Bundesregierung hat angekündigt, dass bei der nächsten Überarbeitung der Einkommensteuer-Richtlinien geregelt werden soll, dass künftig die Grenze von 800 Euro auch auf Computersoftware anwendbar sein soll (BT-Drucksache 18/12750 vom 16.6.2017).