Wichtige Hinweise für Mandanten und Geschäftsfreunde
Steuerberater Stefan Penka ist anerkannter & registrierter Berater beim Bundesamt für Wirtschaft (BAFA):
Das BAFA fördert Beratungsleistungen, erbracht von anerkannten & registrierten Beratern, bis zu 4.000 Euro ohne Eigenanteil
Das 130-Mrd.-Euro Konjunkturpaket der Regierung – 3.6.2020
Wir unterstützen Unternehmen und Arbeitnehmer in dieser schweren Krise
Antragsformular, Erläuterungen dazu und Erläuterungen letzter aktueller Stand
Gerne unterstützen wir bei Fragen zum Ausfüllen des Antrages
Für Kleinunternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe soll es eine Einmalzahlung von 9000 Euro für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten geben – bis zu 15.000 Euro bei bis zu zehn Beschäftigten.
Das Ziel sei ein Zuschuss insbesondere zu laufenden Miet- und Pachtkosten. Sofern der Vermieter die Miete reduziert, kann ein nicht ausgeschöpfter Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.
Antrag noch nicht verfügbar
Sondervorauszahlung 1/11 für 2020
6.1 Anzeige über Arbeitsausfall – Registrierungsantrag
Wichtig ist, dass noch vor Ablauf des jeweiligen Monats eine Registrierung bei der Bundesagentur für Arbeit erfolgt. Wir stellen gerne den Antrag für Sie nach Rücksprache.
6.2 Informationen für Arbeitgeber
6.3. Mandanten-Info Kurzarbeit
7.1. KfW-Kredite – Unternehmensfinanzierung / Gemeinsame Presseerklärung von DK und KfW
KfW-Schnellkredit 2020 für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Erweitern-Festigen/Förderprodukte/KfW-Schnellkredit-(078)/
Ohne Bonitätsunterlagen keine Kredite/Zuschüsse
Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
- Kurze schriftliche Beschreibung der Auswirkungen der Pandemie auf Ihr Unternehmen
- Jahresabschlüsse / Einnahmen-Überschuss-Rechnungen 2017 und 2018
- Betriebswirtschaftliche Auswertung 2019 (inklusive Summen- und Saldenliste) bzw. Jahresabschluss 2019 (zumindest Entwurf)
- Ermittlung des Kreditbedarfs anhand einer Maßnahmen- und Liquiditätsplanung für die nächsten 12 Monate
- Einnahmen-Ausgabenplanung für den Zeitraum in der Krise und nach der Krise
- Selbstauskunft / Vermögens-und Schuldenaufstellung
- Vorschlag für den Eigenbeitrag des Unternehmers
7.3. LfA-Kredite
7.3.1 LfA-Förderbank: Merkblätter und Konditionenübersicht
Auf Basis des Schutzschirms zur Krisenunterstützung für Bayerns Unternehmen hat die LfA ihre angepassten Merkblätter veröffentlicht:
7.3.2 Bürgschaften der LfA – Bewilligungsgrundsätze
7.3.3 Merkblatt Universalkredit
7.3.4 LfA Infoblatt Universalkredit
7.3.5 Akutkredit
7.3.6 Haftungsfreistellung HaftungPlus
7.3.7 Antragsunterlagen
7.3.8 aktualisierte Konditionenübersicht (23.03.2020)
7.3.9 LfA-Förderübersicht
7.3.10 Aktueller Hinweis zum Schnellkredit-Corona der LfA für Unternehmen bis zu 10 Mitarbeiter:
Die LfA arbeitet an der Einführung eines Schnellkredit-Corona für Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern
Geplante Eckpunkte:
- für Betriebsmittel und Investitionen
- 100% Risikoübernahme durch den Freistaat Bayern, keine Risikoprüfung
- Darlehenshöchstbetrag für Unternehmen bis 5 Mitarbeiter: 50.000 EUR
- Darlehenshöchstbetrag für Unternehmen bis 10 Mitarbeiter: 100.000 EUR
- maximal in Höhe von 3 Monatsumsätzen 2019
- Zinssatz 3%
- Voraussetzung: Das Unternehmen hat zuletzt Gewinn erwirtschaftet – entweder 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre.
Die Beantragung und Auszahlung erfolgt über die Hausbank.
Zu beachten: Die Antragstellung ist derzeit noch nicht möglich. Die LfA arbeitet daran, dass der Schnellkredit-Corona schon bald bei der Hausbank beantragt werden kann.